§ 30 EStG ImmoESt = Immobilien­ertragsteuer

Wenn Sie eine Immobilie verkaufen, zahlen Sie in Österreich Steuer auf den Gewinn.Die Höhe richtet sich nach folgenden Kriterien:

Steuer-Check

In wenigen Fragen zu Ihrem Fall

Klicken Sie sich durch. Nach jeder Antwort sehen Sie, was sie bedeutet.

Stichtag 31. Dezember 2026

Wer lange besitzt, sollte heuer noch rechnen

  • Betrifft alle, die vor dem 1. April 2002 gekauft haben.
  • Ab 2027 wird die Pauschale kleiner, damit steigt die Steuer.
  • Es zählt der Tag der Unterschrift, nicht der Tag der Zahlung.
  • Später gekauft? Dann ändert sich nichts.
Steuer bei Kauf vor April 2002, in Prozent vom Verkaufspreis
FallVertrag bis 31.12.2026ab 01.01.2027
Regelfall4,2 %6,0 %
Nach 1987 zu Bauland umgewidmet18,0 %21,0 %

Beispiel: Haus, 1990 gekauft, Verkauf um € 500.000

Vertrag im Dezember 2026€ 21.000 Vertrag im Jänner 2027€ 30.000 Unterschied€ 9.000

Vereinfacht, ohne Befreiungen und ohne Kosten.

Was besteuert wird

Nicht der Kaufpreis, sondern der Gewinn

Davon 30 %, egal wie lange Sie besessen haben. Die Spekulationsfrist gibt es seit 2012 nicht mehr.

Gekauft vor dem 1. April 2002
Altfall
= es wird pauschal gerechnet
  • 86 % des Verkaufspreises gelten als Ihr Einstand, ab 2027 nur 80 %.
  • Kein Beleg von damals nötig.

4,2 %vom Verkaufspreis, ab 2027: 6,0 %

Gekauft ab dem 1. April 2002
Neufall
= der echte Gewinn zählt
  • Verkaufspreis minus Kaufpreis samt Nebenkosten.
  • Nachweisbare Investitionen zählen mit.
  • Darum: Kaufvertrag und Rechnungen aufheben.

30 %vom Gewinn

Beispiel Neufall: 2010 gekauft um € 280.000, 2026 verkauft um € 400.000

Gewinn€ 120.000 Steuer, 30 % davon€ 36.000
Ausnahmen

Wann gar keine Steuer anfällt

Hauptwohnsitzbefreiung
= Sie waren dort hauptgemeldet und haben dort gewohnt
  • seit dem Kauf mindestens 2 Jahre durchgehend
  • oder in den letzten 10 Jahren mindestens 5 Jahre durchgehend
  • Sie ziehen mit dem Verkauf aus
  • Grund bis 1.000 m² ist mit befreit
Herstellerbefreiung
= Sie haben das Haus auf eigenes Risiko selbst errichtet
  • befreit ist das Gebäude, nicht der Grund
  • nur, wenn es in den letzten 10 Jahren nicht vermietet war

Ob eine Ausnahme greift, prüft niemand von selbst. Das gehört vor den Verkauf.

Neu seit Juli 2025

Der Umwidmungszuschlag

= Grünland wurde nach dem 31. Dezember 2024 zu Bauland
  • Der Gewinn aus dem Grund wird um 30 % erhöht, dann erst besteuert.
  • Gilt für Verkäufe ab dem 1. Juli 2025.

Beispiel: Gewinn aus dem Grund € 200.000, umgewidmet 2025

Gewinn plus 30 % Zuschlag€ 260.000 Steuer, 30 % davon€ 78.000 ohne Zuschlag wären es€ 60.000
Wer rechnet, wer zahlt, wann

Sie müssen nichts selbst überweisen

1 · BERECHNEN

Der Vertragserrichter

Notariat oder Kanzlei rechnet die Steuer aus Ihren Angaben.

2 · ABFÜHREN

Aus dem Kaufpreis

Direkt vom Treuhandkonto, spätestens am 15. des übernächsten Monats nach Zahlungseingang.

3 · ERLEDIGT

Keine Steuererklärung

Die Steuer ist damit abgegolten, wenn Ihre Angaben stimmen.

Was ich dabei für Sie tue

Ich frage schon beim ersten Gespräch, wann und wie Sie die Immobilie bekommen haben. Fehlt der alte Kaufvertrag, hole ich ihn aus dem Grundbuch. Die Steuer selbst berechnet der Vertragserrichter oder Ihre Steuerberatung.

Gut zu wissen

Häufige Fragen

Gilt die Spekulationsfrist von zehn Jahren noch?

Nein, sie ist im April 2012 weggefallen. Geblieben ist nur die Grenze 31. März 2002, die über die Berechnung entscheidet.

Ich habe geerbt oder geschenkt bekommen. Was gilt?

Das Erben selbst kostet keine Immobilienertragsteuer, der spätere Verkauf schon. Es zählt, wann die Person davor gekauft hat. Hat Ihre Mutter 1985 gekauft, ist es ein Altfall, auch wenn Sie 2020 geerbt haben.

Kommt es auf die Unterschrift oder auf die Zahlung an?

Welche Regeln gelten, entscheidet der Tag, an dem der Kaufvertrag zustande kommt. Wann die Steuer fällig wird, richtet sich nach dem Eingang des Kaufpreises.

Ich finde den alten Kaufvertrag nicht mehr.

Im Altfall brauchen Sie ihn nicht, im Neufall schon. Er liegt in der Urkundensammlung des Grundbuchs, ich besorge ihn für Sie.

Rechnen Sie mir die Steuer aus?

Nein, das ist Steuerberatung. Ich sorge dafür, dass die Frage früh auf dem Tisch liegt und alle Unterlagen rechtzeitig beim Vertragserrichter sind.

Marktwertanalyse

Verkaufen Sie noch heuer?

Haben Sie Ihre Immobilie vor 2002 bekommen, entscheidet das Datum der Unterschrift über einen fünfstelligen Betrag. Der erste Schritt ist zu wissen, was sie heute wert ist. Persönlich und unverbindlich.

Marktwertanalyse anfragen

Rechtsgrundlagen

  • § 30 EStG 1988: private Grundstücksveräußerungen, Befreiungen (Abs. 2), Pauschale (Abs. 4), Umwidmungszuschlag (Abs. 6a)
  • § 30a und § 30b EStG 1988: Steuersatz 30 %, Fälligkeit und Abgeltung
  • § 124b Z 498 EStG 1988: neue Pauschale für Verkäufe nach dem 31. Dezember 2026 (Budgetbegleitgesetz 2027–2028, BGBl. I Nr. 62/2026)
  • § 124b Z 473 EStG 1988: Umwidmungszuschlag für Verkäufe nach dem 30. Juni 2025
  • 1.000 m² beim Hauptwohnsitz: Einkommensteuerrichtlinien des Finanzministeriums, nicht im Gesetz selbst

Geprüft im Rechtsinformationssystem des Bundes am 27.10.2026. Diese Seite ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.